GLOBUS Sprachendienste

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis der GLOBUS Sprachendienste, Dr. Michael Reimann (nachfolgend GLOBUS Sprachendienste genannt) und ihren Kunden für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Kunden ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer Form über Computerterminal oder in sonstiger Weise. Dazu gibt er die Quell- und Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und besondere Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen sind. Besondere Terminologiewünsche des Kunden für die Übersetzung werden nur nach Überlassung entsprechender Unterlagen, wie Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung der Übersetzung wird der jeweils vom Kunden angegebene Fertigstellungstermin fixiert. Uns sollte für die Anfertigung der Übersetzung - abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes - mindestens ein Zeitraum von 48 Stunden ab Auftragsbestätigung zur Verfügung stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die MEZ bzw. MESZ. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache nicht den Hauptverkehrsprachen angehört oder sonstige Gründe dazu Anlaß geben. Der vom Kunden elektronisch oder auf sonstige Art versandte Text wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt und vom Kunden unterschrieben und gestempelt zurückgesandt worden ist.". Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Eine Haftung unsererseits aufgrund von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung oder durch falsche oder mißverständliche Formulierungen des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

3. Vertraulichkeit
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt, alle Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

4. Ausführungen durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller geschäftlichen Aktivitäten, sofern es zweckdienlich erscheint, Dritter, d. h. unabhängiger Übersetzer, bedienen. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von GLOBUS Sprachendienste, Dr. Michael Reimann. Sollte unter Umgehung dieser Vereinbarung der Kontakt mit einem von uns beauftragten Übersetzer aufgenommen werden, gilt für eine direkte Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab der Beendigung des letzten laufenden Auftrages, daß GLOBUS Sprachendienste die Hälfte des Bruttovergütungsbetrages aus dem so abgeschlossenen Vertrag als Vermittlungshonorar gebührt. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, daß der entgangene Gewinn auf Seiten von GLOBUS Sprachendienste kleiner ist, als die insoweit vereinbarte Vergütungssumme.

5. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart worden ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.Übersetzungen werden i. d. Regel als fortlaufender Text als Computerausdruck oder auf Datenträger geliefert bzw. elektronisch übermittelt und nach Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache berechnet. Eine abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder auf der Grundlage des Ausgangstextes) kann vereinbart werden. Nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage etc. und auch Übersetzungen, bei denen eine Zeilenberechnung nicht sinnvoll erscheint, werden nach Zeitaufwand berechnet. Formatierungs- und Layoutarbeiten werden nicht gemacht. Mit der Übersetzung verbundene Nebenkosten, z. B. für Telekommunikation oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen und Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dolmetschleistungen werden als Tagessatz (8 Stunden) zzgl. Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Tagegeld, Vorbereitungszeit u. a.) berechnet. Der Wohnsitz des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Es gelten angefangene angebrochene Tage als volle Tage. Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, und soweit erforderlich und nichts anderes vereinbart wurde, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen. Während des Dolmetscheinsatzes ist es notwendig, dem (den) Dolmetscher(n) in ausreichendem Maße Pausen zu gewähren; das gilt ganz besonders für ganz- und mehrtägige Einsätze. Sämtliche zusätzlichen Vergütungsforderungen werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Im übrigen behalten wir uns Eilzuschläge für kurzfristigste Aufträge und Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Sie würden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

6. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt worden ist oder der Kunde die Übersetzung in der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Der Versand auf dem Postwege wird von uns ebenfalls per Fax oder E-Mail bestätigt. Ist die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt bzw. beendet ist.

7. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis dahin entstandenen Kosten nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten. Nach Beginn der Übersetzungsarbeiten durch uns stehen uns Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu. Für den Fall der Stornierung von Dolmetschleistungen werden im Vertrag gesonderte Vereinbarungen getroffen.

8. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. durch Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse, entstanden sind. In Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muß. Eine Haftung für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht. Die gesamte EDV wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.

9. Reklamation
Die fertige Übersetzung wird von uns auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Rügt der Kunde nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt der Kunde innerhalb der 14 - Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser schriftlich konkret mitzuteilen. In diesem Fall hat GLOBUS Sprachendienste ein Recht zur Nachbesserung binnen angemessener Frist. Führt die Nachbesserung zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Kunden das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt entsprechend der §§ 437 Nr. 1 und 2 oder 634 Nr. 1 und 3 BGB zu. Für die Beschaffenheit des Werkes gilt, daß der Kunde zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB binnen 14 Tagen aufgefordert ist und daß mit Verstreichen der Abnahmefrist auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann als erfolgt gilt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wegen Mängeln in der Übersetzung, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Ausgangstexte des Kunden selbst verursacht worden sind.

10. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von uns zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind die Rechte des Kunden auf die Rechte nach den §§ 437 Nr. 1 un 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung oder den Vertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung über 100.000,00 € abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird - außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - auf diesen Betrag beschränkt. Sollten bei der Übersetzung Dritte, d. h. externe Übersetzer von GLOBUS Sprachendienste beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte Übersetzung abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch GLOBUS Sprachendienste nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche des Kunden gegen GLOBUS Sprachendienste davon abhängig gemacht, daß der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gegen diese Übersetzer gerichtlich - der Privatkunde seine Ansprüche außergerichtlich - gegen den Übersetzer geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden die Ansprüche von GLOBUS Spachendienste gegen den Übersetzer an den Kunden abgetreten, der Kunde nimmt die Abtretung an. Wir verpflichten uns in einem solchen Fall dem Kunden den vollen Namen und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten wir zur Befriedigung der Ansprüche des Kunden subsidiär herangezogen werden, so ist der Kunde verpflichtet, vorher seine Ansprüche an den Übersetzer wieder an uns zurück abzutreten.

11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht
Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

12. Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Übersetzung bzw. Dolmetschleistung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, daß eine anderslautende einzelvertragliche Regelung bzw. Zahlungsmodalität vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag ist per Rechnung, per Nachname, per Botenlieferung oder Kreditkarte zu bezahlen. Im letzteren Fall hat der Kunde bei Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die Kreditkartennummer und die Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte bekanntzugeben. Darüber hinaus hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die Anschrift, unter der die Karte registriert ist. Mit der Auftragserteilung ermächtigt der Kunde zum Einzug des Rechnungsbetrages per Kreditkarte. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne daß es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330).

13. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt in der Regel ab unserer den Versendevorgang bearbeitenden Geschäftsstelle. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine Haftung nicht übernommen.

14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

15. Geheimnisschutz
Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und dem Übersetzer kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit nicht gewährt werden.

16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand.

17. Wirksamkeit
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
 


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